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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


20.09.2011

Geodatendienste wie "Google Street View" und "Microsoft Bing Maps Streetside"

Die Frist für den Vorabwiderspruch bei "Microsoft Bing Maps Streetside" läuft am 30. September 2011 ab.

Anbieter von Geodatendiensten arbeiten seit einiger Zeit daran, detaillierte Panoramafotos von Straßenzügen und einzelnen Häusern anzufertigen und - weltweit abrufbar - im Internet zu veröffentlichen. Auf diese Weise sollen virtuelle Stadtrundgänge ermöglicht werden.

Insbesondere das Vorgehen der Internetdienste "Google Street View" und "Microsoft Bing Maps Streetside" hat allerdings auch Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgeworfen.

Google Street View

Ende 2010 hat der amerikanische Softwarekonzern Google als Ergänzung seines Stadtplandienstes "Google Maps" Ansichten von Straßenzügen und einzelnen Häusern der 20 größten Städte Deutschlands (u.a. München und Nürnberg) ins Internet eingestellt.

Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die deutsche Niederlassung von Google ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: 040 42854 4040, Fax: 040 42854 4000, eMail: mailbox@datenschutz.hamburg.de, Internet: http://www.datenschutz-hamburg.de (externer Link). Diesem gegenüber hat sich Google verpflichtet, im Falle eines Widerspruchs die Abbildungen der eigenen Person, Gebäude, Grundstücke und Kraftfahrzeuge unkenntlich zu machen.

Ansprechpartner für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ist das Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 53 1300, Fax: 0981 53 5300, eMail: poststelle@lda.bayern.de. Auf seiner Internetseite http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_aktuell_google.htm (externer Link) stellt das Landesamt ausführliche Informationen zu "Google Street View" - einschließlich einer Formulierungshilfe für einen Widerspruch - bereit.

Falls Sie nicht mit den Sie betreffenden Abbildungen einverstanden sind, können Sie Ihren Widerspruch an folgende Adresse richten: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, eMail: streetview-deutschland@google.com. In dem Widerspruch sollten konkret die betroffenen Gebäude, Grundstücke, Kraftfahrzeuge etc. - möglichst mit Adresse - benannt werden. Es ist aber nicht notwendig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.

Microsoft Bing Maps Streetside

Bei "Microsoft Bing Maps Streetside" handelt es sich um einen mit "Google Street View" vergleichbaren Geodatendienst des amerikanischen Softwarekonzerns Microsoft. Mit speziellen Kameras ausgerüstete Fahrzeuge fertigen seit Mai 2011 Panoramaansichten von Straßenzügen deutscher Großstädte an. Informationen darüber, wann und in welchen Städten die Kamerafahrten stattfinden, finden Sie auf der Homepage von Microsoft unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside-schedule.aspx (externer Link).

Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die Microsoft Deutschland GmbH und damit auch Ansprechpartner für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ist das Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 53 1300, Fax: 0981 53 5300, eMail: poststelle@lda.bayern.de. Ausführliche Informationen zu "Microsoft Bing Maps Streetside" finden Sie auf der Internetseite des Landesamts www.lda.bayern.de (externer Link) unter der Rubrik "Aktuelles". Dort können Sie unter anderem nachlesen, auf welche Weise Sie Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Außenansichten von Häuserfronten einlegen können.

Ein sogenannter Vorabwiderspruch kann von den Betroffenen ausschließlich in der Zeit vom 1. August bis zum 30. September 2011 eingelegt werden. Für diesen Fall hat Microsoft dem Landesamt für Datenschutzaufsicht zugesagt, die Haus- oder Wohnungsansicht nicht im Internet zu veröffentlichen.

Der Vorabwiderspruch kann online unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx (externer Link) oder per Brief unter der Anschrift Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München eingelegt werden. In dem Widerspruch sollten neben der Adresse ergänzende Informationen wie Geschosszahl und Farbe angegeben werden, um eine eindeutige Identifizierung des Gebäudes zu ermöglichen. Auch hier ist es nicht notwendig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.

Wer die Frist für den Vorabwiderspruch versäumt, hat selbstverständlich auch nach Freischaltung der Bilder noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten