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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


10.09.2012

Mit Datenschutz durchs neue Schuljahr

Neue Broschüre "Datenschutz in der Schule" informiert über zentrale Datenschutzvorgaben für öffentliche Schulen und unterstützt schulische Datenschutzbeauftragte

Dürfen Noten im Unterricht bekanntgegeben werden? Darf die Schule Zensuren und Zeugnisse an Dritte übermitteln? Darf jede Lehrkraft stets fächerübergreifenden Zugriff auf alle von ihren Schülern erzielten Noten haben? Ist eine Videoaufzeichnung auf dem Schulgelände zulässig? Darf die Schule personenbezogene Daten in die Schulhomepage einstellen? Darf die Schule einen Vertretungsplan auf ihrer Schulhomepage veröffentlichen? Dürfen Schülerdaten zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden? Welche personenbezogenen Daten darf der schulische Jahresbericht enthalten?

Diese für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte an öffentlichen Schulen wichtigen Datenschutzfragen werden immer wieder an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz herangetragen. Antworten auf diese und auch weitere Fragen gibt meine neue Broschüre "Datenschutz in der Schule", die pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres 2012/2013 erschienen ist.

Im Rahmen der heutigen Vorstellung der Broschüre beschreibt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, das Ziel der Veröffentlichung: "Mit meiner neuen Broschüre möchte ich alle am Schulleben Beteiligten anschaulich und leicht verständlich über einige zentrale Datenschutzvorgaben für öffentliche Schulen informieren. Aber auch die sukzessive an den staatlichen Schulen neu zu bestellenden schulischen Datenschutzbeauftragten möchte ich in ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Besonders freue ich mich daher über die Zusage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, alle betroffenen Schulangehörigen in ganz Bayern auf die Broschüre aufmerksam zu machen."

Nach "Datenschutz im Krankenhaus" (PDF) und "Datenschutz im Rathaus" (PDF) handelt es sich bei "Datenschutz in der Schule" (PDF) um den mittlerweile dritten Band der vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelten Reihe kompakter und anschaulicher Broschüren zu praxisbedeutsamen Datenschutzthemen. Die Broschürenreihe ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass konkrete Lebenssituationen aus Sicht eines Betroffenen datenschutzrechtlich allgemein verständlich beleuchtet werden. In der neuen Broschüre begleitet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gemeinsam mit dem Leser einen fiktiven Schüler durch ein Schuljahr und erläutert dabei schlaglichtartig einige ausgewählte Datenschutzvorgaben für öffentliche Schulen.

Die Broschüre kann in Papierform beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz kostenfrei angefordert werden. In elektronischer Form steht sie auch auf meiner Homepage www.datenschutz-bayern.de unter der Rubrik "Veröffentlichungen" zum Download bereit.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten