≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


05.11.2012

84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 7./8. November 2012 in Frankfurt (Oder)

Einladung zur Pressekonferenz am 8. November 2012

Zum Abschluss der 84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lädt die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, zu einer Pressekonferenz ein:

Donnerstag, 8. November 2012

12:30 - 13:30 Uhr

Kleist Forum, Raum 3.36

Platz der Einheit 1

15230 Frankfurt (Oder)

Weitere Teilnehmer der Pressekonferenz sind die Konferenzvorsitzende des kommenden Jahres, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar.

Die Konferenz wird sich mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Neuregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene befassen. Ziel der Kommission ist es, das Datenschutzrecht mittels einer Datenschutz-Grundverordnung und einer Richtlinie für den Datenschutz im polizeilichen und justiziellen Bereich zu harmonisieren und zu modernisieren. Die Umsetzung dieser Pläne wird sich erheblich auf die bestehenden Datenschutzregelungen des Bundes und der Länder auswirken.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die vorgesehene Harmonisierung des Datenschutzes in der Europäischen Union im Grundsatz unterstützt und in einer ausführlichen Stellungnahme Vorschläge zur Präzisierung, Klarstellung und Ergänzung formuliert. Inzwischen ist die Diskussion nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch im Rahmen der Gremien der Europäischen Union und in den übrigen Mitgliedstaaten in eine neue Phase eingetreten.

Auf der Tagesordnung der Konferenz steht außerdem der neue Standard zur Datenübertragung und zur Vergabe von Adressen im Internet, IPv6 (Internet Protocol Version 6). Erforderlich wird dieses neue Internetprotokoll aufgrund der in der Vorgängerversion knappen Anzahl freier Internetadressen. Der neue Standard erlaubt - im Gegensatz zu einer derzeit weitgehend dynamischen Zuweisung - die dauerhafte Vergabe statischer Adressen für Privatkunden. Dies erleichtert es, die Nutzer des Internets zu identifizieren und gefährdet damit die Möglichkeit, sich unerkannt im Netz zu bewegen.

Informationstechnische Aspekte stehen auch im Vordergrund, wenn die Datenschützer die Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sowie an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) unter die Lupe nehmen. Eine solche Datenweitergabe ist zwar gesetzlich geregelt. Es stellt sich aber die Frage, welche Vorkehrungen zu treffen sind, wenn die Übermittlung auf elektronischem Wege erfolgt.

Die Anforderungen des Datenschutzes an die gemeinsame Verwendung einer zentralen IT-Infrastruktur durch mehrere Stellen sind ein weiteres Thema der Datenschutzkonferenz. Behörden und Unternehmen greifen schon aus Kostengründen immer häufiger auf dieses Modell zurück, beispielsweise durch die entsprechende Nutzung von Rechenzentren. Auch wenn für die Verarbeitung personenbezogener Daten dieselbe Infrastruktur genutzt wird, muss eine Trennung der Verfahren sichergestellt sein. Ziel der Datenschutzbeauftragten ist es, hierfür praktische Empfehlungen zu geben.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten. Sie tagen zweimal jährlich unter turnusmäßig wechselndem Vorsitz. Die Konferenz verabschiedet Entschließungen, in denen die Datenschützer Stellung zu aktuellen, datenschutzrelevanten Fragen aus Technik, Wirtschaft und Recht nehmen.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten