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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


17.09.2001

 

Terroranschläge und Datenschutz 

 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter führt zur der Meldung in Focus 38/2001 dieser Woche zum Inhalt seines Telephon-Interviews zu den Folgen des Terroranschlags in den USA für den Datenschutz aus:

  • Auf Frage lehnte ich die Überwachung von Personen, ganzen Bevölkerungsgruppen und von eingereisten Ausländern ohne Anhaltspunkte für Straftaten oder extremistische Tätigkeiten ab. Dafür enthalten die Polizeigesetze und die Verfassungsschutzgesetze zu Recht keine Rechtsgrundlage. Derartige pauschale Überwachungsmaßnahmen wären unverhältnismäßig und würden gegen grundlegende Rechtsstaatsprizipien verstoßen.
  • Für pauschale Forderungen nach Überdenken des Datenschutzes besteht keinerlei Anlass. Bereits jetzt bestehen umfangreiche Datenaustauschmöglichkeiten zwischen Polizei, Verfassungsschutz und Verwaltungsbehörden.
  • Ich konnte für die Zukunft nicht ausschließen, dass sich Notwendigkeiten ergeben können, über erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden nach zu denken und dass sich diesen Fragen dann auch die Datenschutzbeauftragten stellen müssen. Dabei muss aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, insbesondere muss die Effektivität zusätzlicher Einschränkungen gegen die Beeinträchtigung von Freiheitsrechten abgewogen werden.
  • Die Freiheit der Menschen vor Überwachung, ohne dass sie dafür einen Anlass gegeben hätten, muss auch in Zukunft Gewähr leistet sein. Diese Freiheit ist ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip und muss erhalten bleiben.

 

München, den 17.09.2001

 

Reinhard Vetter

 


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de