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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


17.01.2002

 

           Zu den Aussagen zum Datenschutz von Staatsminister Beckstein im Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 17.01.02 erklärt Reinhard Vetter:

 

Zu den Aussagen zum Datenschutz von Staatsminister Beckstein im Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 17.1.02 erklärt Reinhard Vetter:

Eine einseitige Ausrichtung des Datenschutzes im Sinn einer "In Dienststellung für die Sicherheit" – wie sie Staatsminister Beckstein fordert – würde der Aufgabenstellung des Datenschutzes und des Landesdatenschutzbeauftragten, die verfassungsrechtlich begründet ist, nicht gerecht werden. Dieser Tendenz widerspreche ich entschieden. Datenschutz ist Bürgerschutz und Grundrechtsschutz und kein staatliches Sicherheitsinstrument. Eingriffe müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im überwiegenden Allgemeininteresse erforderlich und verhältnismäßig sein. In diesen Grenzen bin ich auch gerne bereit an einer Vereinfachung von Vorschriften mitzuwirken. Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen liegen im Wesen des Rechtsstaates. Kontrollmechanismen wie Datenschutz und Datenschutzbeauftragte sind dazu ein wesentlicher Bestandteil. Sie sollten nicht desavouiert werden.

 

München, den 17.01.2002

 

Reinhard Vetter

 


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de