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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


17.03.98

Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen

Vor Wahlen häufen sich die Beschwerden von Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele Bürger sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter weist anläßlich der Bundes- und Landtagswahl im Herbst dieses Jahres deshalb darauf hin, daß Bürger, die eine Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu Wahlwerbezwecken nicht wollen, der Weitergabe widersprechen können. Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Meldeamt wenden.

Nach dem Bayerischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs Monaten vor der Stimmabgabe Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen maßgebend ist, es sei denn, der Bürger hat dieser Weitergabe seiner Daten widersprochen.

München, 17.03.1998

Reinhard Vetter


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de