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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 10.07.2023

Beschwerde in Bezug auf Datenzugriffe von US-Sicherheitsbehörden nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das sogenannte EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) erlassen (nähere Informationen in der Aktuellen Kurz-Information 51 "Erste Hilfe zum Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework"). Ein wichtiges Element des DPF ist das neue Beschwerdeverfahren, mit dem betroffene Personen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen können. Das Beschwerdeverfahren gilt nicht nur für Übermittlungen auf Grundlage des DPF, sondern für alle Übermittlungen nach Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 10. Juli 2023 vorgenommen wurden.

Über den Link unten zur Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) können Sie Beschwerde einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste gegen US-Recht verstößt. Sie finden dort neben dem optional nutzbaren Beschwerdeformular weiterführende Hinweise sowie die Rules of Procedure betreffend die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden und des Sekretariats des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) bei der Beschwerdebearbeitung.

Der BfDI wird Ihre Beschwerde entgegennehmen und diese anschließend über das Sekretariat des EDSA an die zuständigen Stellen in den Vereinigten Staaten weiterleiten. Dort werden die Beschwerden geprüft und entschieden.

Beschwerde in Bezug auf Datenzugriffe von US-Sicherheitsbehörden nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework