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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 25.05.2022

12. Ländervertreter im EDSA

Der Bundesrat hat mich in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) gewählt.

Der Europäische Datenschutzausschuss (siehe Art. 68 ff. DSGVO) ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Er besteht aus dem Leiter einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder ihren jeweiligen Vertretern. Auch die Europäische Kommission sowie die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten dürfen an den Sitzungen teilnehmen, haben dort jedoch kein Stimmrecht. Eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses liegt darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. In diesem Rahmen stellt der Europäische Datenschutzausschuss einheitliche Dokumente, etwa Leitlinien und Empfehlungen, zur Verfügung. Er berät die Europäische Kommission in allen Fragen des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere auch bei der Rechtsetzung. Zu grenzüberschreitenden Einzelfällen kann der Europäische Datenschutzausschuss Beschlüsse fassen. Ferner fördert er die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Da in Deutschland mehrere Behörden dieser Art bestehen, sieht das Bundesdatenschutzgesetz in § 17 Abs. 1 Satz 1 BDSG vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss ausübt. Sein vom Bundesrat zu wählender Stellvertreter nimmt die Stimme Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss nicht nur im Verhinderungsfall wahr. Auch in bestimmten, für die Länder wichtigen Angelegenheiten überträgt der gemeinsame Vertreter seinem Stellvertreter die Verhandlungsführung und das Stimmrecht (siehe § 17 Abs. 2 BDSG).

Deutschland muss im Europäischen Datenschutzausschuss grundsätzlich einheitlich auftreten. Vor allem bei verbindlichen Abstimmungen können der gemeinsame Vertreter oder der gewählte Stellvertreter regelmäßig nur für oder gegen einen Vorschlag stimmen oder sich der Abstimmung enthalten, auch wenn die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu einem bestimmten Thema unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht in diesen Fällen jedoch eine einheitliche Position jedes Mitgliedstaats vor. Eine Hauptaufgabe des Ländervertreters besteht deshalb darin, im Vorfeld der Ausschusssitzungen gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den jeweiligen Standpunkt der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu ermitteln, der den europäischen Verhandlungen zugrunde gelegt wird. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Zentrale Anlaufstelle (ZASt), die beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingerichtet, von diesem aber organisatorisch getrennt ist.

Seit meiner Wahl zum Ländervertreter hat der EDSA bereits zahlreiche, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern gerade auch für bayerische öffentliche Stellen wichtige Themen behandelt, an denen ich mitgewirkt habe oder noch mitwirke. Hervorheben möchte ich nur die folgenden Beratungsgegenstände:

  • Leitlinien zum Recht auf Auskunft (betrifft Art. 15 DSGVO);
  • Löschung personenbezogener Daten auch ohne Antrag der betroffenen Person (betrifft Art. 17 DSGVO);
  • Einsatz von Cookies und Google Analytics;
  • Umsetzung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 - "Schrems II" (betrifft Datenübermittlungen in die Vereinigten Staaten von Amerika);
  • Evaluierung der Datenschutzrichtlinie im Bereich Justiz und Inneres;
  • Koordinierte Untersuchung der EDSA-Mitglieder zum Einsatz von Cloud-Diensten durch öffentliche Stellen;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Nähere Informationen zum Europäischen Datenschutzausschuss sind im Internet unter https://edpb.europa.eu/edpb_de (externer Link) zu finden.