≡ Sitemap

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 02.06.2020

Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen: Best-Practice-Prüfkriterien Art. 32 DSGVO

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stellen eine Checkliste mit Best-Practice-Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bezüglich Cyberattacken in medizinischen Einrichtungen zur Verfügung.

Diese Handreichung ermöglicht einen Überblick über einige Praxismaßnahmen zur Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen - inklusive eines Themenblocks speziell für Labore - entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Im Sinne einer gezielten Prävention soll damit eine gesteigerte Sensibilisierung für sicherheitsrelevante Themen erreicht und aktiv ein störungsfreier Betrieb dieser Einrichtungen unterstützt werden. Der Fokus des Dokuments liegt auf der Verfügbarkeit der Daten bzw. Dienste bezüglich Angriffen aus dem Internet und weniger auf deren Vertraulichkeit und Integrität, die aus Datenschutzsicht jedoch ebenfalls zu beachten sind. Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern stellen einen Best-Practice-Ansatz dar, der einen effektiven Schutz gegen aktuelle Cybersicherheitsbedrohungen unterstützen kann.

Best-Practice-Prüfkriterien zur Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen (PDF)