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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 04.02.2008

Gefährdung des Datenschutzes durch den Einsatz von Funktastaturen

Funktastaturen sind kabellose Tastaturen, die Eingabedaten über ein Funksignal zum Rechner übertragen.

Diese Funkübertragungen sind abhörbar und stellen somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. So können mit Hilfe eines baugleichen Empfängers bei jeder Anmeldung am Rechner bzw. im Netzwerk die dabei genutzten Benutzerkennungen und Passwörter mitgelesen sowie die gesamte Eingabe über die Tastatur aufgezeichnet werden. Dabei haben Tests ergeben, dass es mit zusätzlichen Antennen und Signalverstärkern möglich ist, die Signale noch in 30 Metern Entfernung zu empfangen, ohne dass der Abgehörte dies bemerkt.

Somit müssen auch beim Einsatz von Funktastaturen entsprechende Verschlüsselungsverfahren genutzt werden. Diese Verfahren und entsprechende Geräte sind auch verfügbar. So können z. B. bei der Nutzung so genannter Bluetooth-Geräte (Bluetooth ist eine international standardisierte Datenschnittstelle, die von den meisten Geräteherstellern unterstützt wird) alle übertragenen Daten mit einem bis zu 128 Bit langen Schlüssel chiffriert und mit einer Geräteauthentifizierung geschützt werden.

Von einer Verwendung von Funktastaturen ohne Einsatz einer solchen Funktionalität wird dringend abgeraten. Bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten sollte ganz auf den Einsatz von Funktastaturen verzichtet werden.