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Datenschutzrechtlicher Hinweis - Bußgeldverfahren
1. Allgemeines
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (im Folgenden: Landesbeauftragter) verarbeitet bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen nach Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen der Ermittlungen mitgeteilt oder von ihm im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen im Bußgeldverfahren erhoben werden; dies kann insbesondere auch Namen und Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, postalische Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen und Geschädigten sowie weitere personenbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt umfassen.
Die nachfolgenden Hinweise geben im Umfang des § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. § 41 BDSG, § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 500 Strafprozessordnung (StPO) hierzu weiterführende Informationen.
2. Kontakt
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de (Zur Nutzung von E-Mail zur Kontaktaufnahme: siehe Impressum)
Telefon: +49 (0) 89 212 672-0
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landesbeauftragten gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landesbeauftragten wenden:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
E-Mail: bdsb@datenschutz-bayern.de (Zur Nutzung von E-Mail zur Kontaktaufnahme: siehe Impressum)
Telefon: +49 (0) 89 212 672-0
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Landesbeauftragte ist zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 51 DSGVO und überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. In diesem Zusammenhang verarbeitet er personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Darunter fällt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfolgung und Ahndung von nach Art. 83 DSGVO sanktionierten Verstößen im Rahmen von Bußgeldverfahren (vgl. Art. 55 Abs. 1, 58 Abs. 2 Buchst. i), Art. 83 DSGVO).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO ist § 41 BDSG i.V.m. den fachspezifischen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung.
4. Rechte der betroffenen Person
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landesbeauftragten richten sich Ihre Rechte als betroffene Person vorwiegend nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. der Strafprozessordnung. Danach haben Sie bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Recht
- auf Auskunft,
- auf Berichtigung,
- auf Löschung,
- auf Einschränkung der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten.