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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 24.05.2018

Aufgabenstellung

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung, des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

Mit öffentlichen Stellen sind grundsätzlich alle Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Bayern, der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemeint. Auch Vereinigungen des privaten Rechts, an denen eine bayerische öffentliche Stelle beteiligt ist, unterliegen der Aufsicht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

In Bezug auf einige Stellen besteht die Aufsicht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz nur eingeschränkt. Das gilt beispielsweise für Gerichte, deren Unabhängigkeit nicht angetastet werden soll. Nähere Informationen über die Reichweite der Aufsicht ergeben sich insbesondere aus Art. 57 und 58 Datenschutz-Grundverordnung sowie aus Art. 1 und 16 Bayerisches Datenschutzgesetz.