≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


11.11.2005

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Reinhard Vetter, hat gestern das Kultusministerium förmlich beanstandet.

Eine Verpflichtung der Eltern, für Befreiungsanträge zum Büchergeld den Lehrkräften ihrer Kinder Nachweise über ihre Bedürftigkeit, z.B. Sozialhilfebescheide vorzulegen, verletzt deren Datenschutzrechte.

Diese Verpflichtung hat das Kultusministerium per email an die Schulen faktisch mit der Möglichkeit eingeführt, dass auch Lehrkräfte in den jeweiligen Klassen mit der Erstsichtung der Befreiungsunterlagen beauftragt werden können.

Vereinfachungsversuche für das Abrechnungsverfahren können es nicht rechtfertigen, die Eltern und Erziehungsberechtigten dazu zu zwingen, ihre soziale Situation gegen über den Lehrern ihrer Kinder darzulegen und diese Informationen, die für die Verwaltung notwendig sein mögen, praktisch in die Unterrichtsnähe einzuführen. Es handelt sich um Verwaltungsdaten, die ausschließlich im Verwaltungsbereich verbleiben müssen und die vom Unterricht fern zu halten sind. Eine Vermischung mit dem Unterricht ist bei einer Kenntnisnahme durch den Klassenleiter aber gerade nicht auszuschließen. Auf die Frage der Vertrauenswürdigkeit der Klassenleiter - die ich selbstverständlich nicht in Frage stelle - kommt es deswegen gar nicht an. Jede Gefahr und jeder Anschein einer - auch ungewollten - Beeinflussung der Klasslehrkräfte sind zu vermeiden.


Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass "eine gute Lehrkraft auch über die häuslichen Hintergründe ihrer Schüler Bescheid wissen sollte". Dem mag so sein. Es muss aber den Eltern überlassen bleiben, in wieweit sie die Lehrkraft ihrer Kinder in ihre sozialen Verhältnisse einweihen wollen. Diese Entscheidungsfreiheit wurde ihnen durch das genannte Schreiben genommen. Dieser Eingriff verletzt deshalb das Recht der Eltern und Erziehungsberechtigten auf informationelle Selbstbestimmung.

Nachdem das Kultusministerium trotz mehrfacher Hinweise meinerseits an dieser Regelung festhält, musste ich das Ministerium wegen der Verletzung der Datenschutzrechte der Eltern förmlich beanstanden.

München, den 11. November 2005

Reinhard Vetter