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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


05.02.2007

Datenschützer Betzl warnt vor Schadensersatzansprüchen bei verdeckter Online-Durchsuchung

Bayerns Datenschutzbeauftragter Karl Betzl begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach verdeckte Online-Durchsuchungen nach der Strafprozessordnung unzulässig sind.

Betzl hält heimliche Online-Durchsuchungen für eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats unwürdig. "Die Festplatte eines Computers ist so etwas wie das Gedächtnis eines Menschen oder Unternehmens, ein heimliches Ausforschen dringt hier tief in die Privatsphäre bzw. in die Geschäftsgeheimnisse ein. Wo bleiben da noch die letzten Reste eines ausforschungsfreien Raumes?" fragt Betzl.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hält fest, dass es für derlei Durchsuchungen in der Strafprozessordnung keine Rechtsgrundlage gibt und verweist auf die höheren Hürden bei anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen. Betzl erwartet gleichwohl, dass jetzt sofort der Ruf nach der Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen kommen wird, um Online-Durchsuchungen doch noch durchführen zu können. Er rät allerdings dazu, hier zweimal nachzudenken.

Betzl warnt vor immensen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat, wenn z.B. anlässlich einer verdeckten Online-Durchsuchung eines Unternehmens dessen EDV-System beschädigt wird oder Geschäftsgeheimnisse in die falschen Hände geraten. "Es ist unkontrollierbar, wie sich staatliche Ausforschungssoftware weiter verbreitet bzw. wie sie weiter verbreitet wird und der Staat dürfte wohl auch für Trittbrettfahrer mithaften, die die staatliche Ausforschungssoftware missbrauchen." Betzl weist darauf hin, dass die Schäden weltweit irgendwo auftreten können. "Das Internet und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen sind keine harmlose Spielwiese; hier kann es plötzlich um sehr viel Geld gehen." Betzl weiter: "Ich wage mir nicht vorzustellen, was passiert, wenn ein amerikanisches Unternehmen bei einem amerikanischen Gericht eine Schadensersatzklage gegen den deutschen Staat wegen einer heimlichen Online-Durchsuchung einreicht. Haftungsausschlussklauseln oder Auslegungskünste nach deutschem Recht werden da nichts helfen."

München, 05.02.2007

Karl Michael Betzl

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

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