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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


21.01.2008

Datenschützer Betzl zu Herrmanns Online-Durchsuchungen

"Innenminister Herrmann hätte mit seinen Vorschlägen besser noch ein paar Wochen gewartet, bis das Bundesverfassungsgericht über die nordrhein-westfälischen Regelungen im dortigen Verfassungsschutzgesetz zur Online-Durchsuchung entschieden hat. Stattdessen zeigt Bayern dem staunenden Rest der Republik wieder einmal, wer der Klassenprimus ist", so der Kommentar von Datenschützer Betzl zu den neuen Plänen von Innenminister Herrmann für eine bayerische Online-Durchsuchung.

Betzl: "Es ist schon fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen überhaupt zulassen wird. Wenn ja, dann sicher nur unter ganz engen Maßgaben." Soweit bis jetzt bekannt, sehen Herrmanns Vorstellungen enge Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen des Verfassungsschutzes vor, zusätzlich eine persönliche Anordnung durch den Minister und eine parlamentarische Kontrolle. "Ich halte es für unverzichtbar, dass die persönliche Genehmigung ausschließlich durch den Minister so auch ins Gesetz geschrieben wird", so Betzl.

"Ich stehe wie alle meine Kollegen Online-Durchsuchungen aus rechtstaatlichen Erwägungen grundsätzlich ablehnend gegenüber" so Betzl. "Aber falls das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen nicht von vornherein vollständig verbietet, werde ich keine härtere Linie vertreten, als das Bundesverfassungsgericht vorgibt." Allerdings, verspricht Betzl, wird er jeden Versuch bekämpfen, die von Herrmann skizzierten strengen Voraussetzungen, insbesondere auch die persönliche Ministerverantwortung und die parlamentarische Kontrolle, später wieder aufzuweichen. "Es darf niemals soweit kommen, dass Online-Durchsuchungen zur Standardmaßnahme bei der Verhinderung oder Verfolgung der allgemeinen Kriminalität werden."

München, 21.01.2008

Karl Michael Betzl

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

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