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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


09.07.2009

Geplante Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind unzureichend

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, begrüßte bei der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes. Zugleich mahnte er allerdings weitere notwendige Verbesserungen an.

Zu den seit Jahren vom Landesbeauftragten geforderten Verbesserungen gehört, dass die akustische Überwachung von Privatwohnungen künftig nicht mehr nur automatisiert erfolgen soll. Dadurch wird ermöglicht, dass persönliche Gespräche ohne Ermittlungsrelevanz nicht aufgezeichnet werden. Auch soll auf heimliche Wohnungsdurchsuchungen zur Vorbereitung von Online-Durchsuchungen verzichtet werden. Darüber hinaus soll die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Polizei umgesetzt werden, die von der "polizeilichen Beobachtung" Betroffenen zu benachrichtigen. Hiermit wird die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme erst ermöglicht.

"Nach wie vor sehe ich allerdings nicht, wozu der Verfassungsschutz, der für die Abwehr konkreter Gefahren nicht zuständig ist, die Online-Durchsuchung überhaupt benötigt", kommentierte Dr. Petri den Entwurf. Diese Überwachungsmaßnahme darf nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nur zur Abwehr konkreter Gefahren eingesetzt werden. Unabhängig davon birgt die derzeitige Doppelzuständigkeit von Polizei und Verfassungsschutz für die Online-Durchsuchung die Gefahr vermehrter Grundrechtseingriffe. Auch ist der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffen des Verfassungsschutzes unzureichend. Das gilt insbesondere für Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern, die ohne sachlichen Grund unterschiedlich geschützt werden. Beispielsweise genießen Drogenberater einen höheren Schutz, während Schwangerschaftsberatungsstellen im Vergleich dazu schlechter gestellt werden. Auch insoweit müssen Polizeiaufgabengesetz und Bayerisches Verfassungsschutzgesetz noch erheblich verbessert werden.

Als Resümee stellt Dr. Petri fest: "Die Änderungen sind bereits wichtige Schritte zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes. Es sind aber weitere Schritte dringend notwendig."

München, 09.07.2009

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten