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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


10.06.2010

"Offener Brief" zur Neuorganisation der Hartz IV - Behörden: Ortsnahe Datenschutzkontrolle sollte beibehalten werden!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vorgelegt (Bundesratsdrucksache 226/10). Dieser Entwurf zielt auf eine Abkehr von den bestehenden Zuständigkeiten für die Datenschutzkontrolle. Danach soll künftig die Datenschutzkontrolle bei den Arbeitsgemeinschaften bzw. gemeinsamen Einrichtungen - über die Kontrolle der zentralen Verfahren der Informationstechnik hinaus - ausschließlich auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übertragen werden. Lediglich für die wenigen sogenannten Optionskommunen würden die Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig bleiben.

Mit den geplanten Regelungen wäre ein nicht unerheblicher Verlust an Bürgernähe verbunden. Die meisten Hartz IV-Empfänger müssten sich in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz mit Sitz in Bonn bzw. Berlin wenden. Von dort aus müsste sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz beispielsweise in Bayern mit 88 Arbeitsgemeinschaften auseinandersetzen und diese ggf. vor Ort prüfen.

Deshalb hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, mit Unterstützung der ganz überwiegenden Anzahl der Datenschutzbeauftragten der Länder in einem "Offenen Brief" an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, an den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates und an die Bundesarbeitsministerin darauf hingewiesen, dass prinzipiell keine Notwendigkeit für eine Änderung der bisherigen Kontrollzuständigkeit bei den Hartz IV - Behörden besteht. Neben der Kontrollzuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sollte wie bisher die Kontrolle durch die Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgesehen werden, um auch künftig eine effiziente Aufsicht im Interesse der Betroffenen zu gewährleisten.

Der "Offene Brief" kann unter http://www.datenschutz-bayern.de/0/OffenerBriefHartzIV.html heruntergeladen werden.

München, 10.06.2010

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten