≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


14.04.2011

Zensus 2011

Zum Stichtag 9. Mai 2011 ist es wieder soweit: Das Volk wird gezählt.

Anders als vor rund 24 Jahren in der ehemaligen Bundesrepublik bzw. rund 30 Jahren in der ehemaligen DDR wird es jedoch keine Totalerhebung durch Befragung jedes einzelnen Bürgers, sondern einen sogenannten "registergestützten Zensus" geben.

Registergestützter Zensus, was ist das?

Muss ich Auskunft geben?

Welche Angaben muss ich gegenüber dem Erhebungsbeauftragten machen?

Was geschieht, wenn ich die Auskunft verweigere?

Bestehen datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Zensus 2011?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Zensus 2011 hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in einem Informationsblatt zusammengestellt, das unter http://www.datenschutz-bayern.de/5/flyer-zensus2011.pdf heruntergeladen werden kann oder kostenfrei angefordert werden kann.

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten