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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


20.07.2011

ELENA-Verfahren wird eingestellt

Schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens trägt schwerwiegenden datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung.

Seit 2010 besteht für alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung, monatlich die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten an eine Zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Dort sollten die Daten zum Abruf durch bestimmte Sozialbehörden bereit stehen. Dieses unter dem Namen "ELENA" bekannte Verfahren soll jetzt nach Presseerklärungen der zuständigen Bundesministerien schnellstmöglich eingestellt und die bisher von den Beschäftigten gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist auch die Erkenntnis, dass der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend gebotene Sicherheitsstandard trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verwirklicht werden kann.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben wiederholt Kritik am ELENA-Verfahren geübt. In Stellungnahmen zu mehreren Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht sind zu Beginn dieses Jahres alle wesentlichen verfassungsrechtlichen und politischen Einwände gebündelt vorgetragen worden. Ein Kritikpunkt war dabei stets der Umstand, dass Einkommensdaten von allen Beschäftigten gespeichert werden, obwohl sie nur für die relativ wenigen Betroffenen benötigt werden, die bestimmte Sozialleistungen beantragt haben.

Deshalb zeigte sich der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Thomas Petri, über die angekündigte Entscheidung der Bundesregierung erfreut: "Mit der Einstellung des ELENA-Verfahrens käme der Gesetzgeber einer Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach, insbesondere im Zusammenhang mit umfangreichen zentralen Datensammlungen größere Zurückhaltung zu wahren. Das ELENA-Verfahren ist ein klassisches Beispiel für die rechtsstaatlich bedenkliche Vorratsspeicherung von sensiblen Daten vieler Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Es sollte deshalb endgültig beerdigt werden und auch nicht in neuer Gestalt, die womöglich noch weniger datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt, wieder aufleben."

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten