≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


24.01.2012

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz als Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder 2011 informiert zum Thema

6. Europäischer Datenschutztag am 27. Januar 2012

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder richtet

am Freitag, 27. Januar von 10:00 bis 14:00 Uhr in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund, Behrenstraße 21/22, 10117 Berlin

anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages eine zentrale Veranstaltung zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" aus.

Die Veranstaltung kann von ca. 11:00 bis 14:00 Uhr auch in Echtzeit im Internet mitverfolgt werden. Die genauen Zugangsparameter hierfür werden noch auf http://www.datenschutz-bayern.de unter "Aktuelles" veröffentlicht.

"Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss."

Mit dieser Aussage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 zur "Vorratsdatenspeicherung" klar gestellt, dass in der Bundesrepublik nur ein sehr eingeschränkter Spielraum für anlasslose, vorsorgliche Datensammlungen besteht.

Eine gesetzliche Neuregelung der "Vorratsdatenspeicherung" von Telekommunikationsverkehrsdaten ist bisher nicht erfolgt. Die Politik ringt bis heute mit den Fragen, inwieweit die "Vorratsdatenspeicherung" tatsächlich zur Verbrechensbekämpfung benötigt wird und ob es nicht verhältnismäßigere Alternativen gibt.

Wie müsste ein schlüssiges Gesamtkonzept im Hinblick auf die Wahrung grundrechtlicher Freiheiten aussehen? Ist dies überhaupt möglich? Wie wichtig sind "Vorratsdatenspeicherungen" für die Innere Sicherheit, aber auch für andere Lebensbereiche tatsächlich? Gibt es Alternativen?

Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich die zentrale Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag, die Herr Dr. Thomas Petri, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Bayern und zugleich Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2011, federführend vorbereitet.

Zum Programmablauf:

Ab 10:00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer sowie Zeit zum persönlichen Kennenlernen und informellen Gedankenaustausch. Um 11:00 Uhr erfolgt die offizielle Begrüßung durch die Herren Dr. Thomas Gruber (Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund) und Dr. Thomas Petri. Der weitere Verlauf des Programms sieht ab 11:15 Uhr zwei Impulsreferate vor. Redner sind der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag Siegfried Kauder, MdB sowie der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix. Die anschließende Podiumsdiskussion ab 12:00 Uhr bestreiten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke, der Sprecher des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung Dr. Patrick Breyer sowie der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht. Das Schlusswort spricht die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2012, Dagmar Hartge, um 13:45 Uhr.

Für die Veranstaltung haben sich bereits über 200 Teilnehmer angemeldet, darunter etliche Abgeordnete aus Bundes- und Landesparlamenten sowie dem Europäischen Parlament. Unter den Gästen befinden sich auch zahlreiche hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Verwaltung. Dies zeigt das erfreulich große Interesse am Spannungsverhältnis von "Vorratsdatenspeicherung" und Datenschutz.

Medienvertreter sind herzlich willkommen. Wir bitten um deren Anmeldung per E-Mail an folgende Adresse: poststelle@datenschutz-bayern.de.

Auch im Anschluss an die Veranstaltung bietet sich die Gelegenheit zum Gespräch mit den anwesenden Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten