≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


25.05.2012

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 25.05.2012

Patientenrechte müssen umfassend gestärkt werden

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung in einer Entschließung (s. Anlage) auf, den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht Regelungen vor, die die Rechte der Patienten nur unzureichend stärken.

Die Datenschutzrechte der Patienten müssen durch ein weitergehendes Recht auf Zugang zur Dokumentation ihrer Behandlung und eine aktive Informationsverpflichtung der Ärzte bei Behandlungsfehlern gestärkt werden. Patienten dürfen nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten den Ärzten und Therapeuten gegenüber nicht zu Auskünften verpflichtet werden, die keine Bedeutung für die Behandlung haben. Darüber hinaus sind klare Regelungen für die Archivierung und Löschung der Daten, für die Einbeziehung Dritter und für den Umgang mit der Behandlungsdokumentation beispielsweise im Falle des Wechsels der behandelnden Ärzte erforderlich. Die Notwendigkeit eines modernen Datenschutzrechts zeigt sich gerade auf dem Gebiet der sensitiven Gesundheitsdaten.

Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellen abgestimmte Haltungen der Datenschützer des Bundes und der Länder dar.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten