≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


24.08.2012

Melderecht datenschutzkonform gestalten!

Bundesrat muss nun Datenschutzbedenken gegen neues Bundesmelderecht Rechnung tragen

Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt. Hiervon will der Bund nunmehr durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens Gebrauch machen. Mit seinem Inkrafttreten würde dieses neue Bundesmeldegesetz die bis dato in den einzelnen Bundesländern gültigen Landesmeldegesetze ersetzen.

Das vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 in 2. und 3. Lesung angenommene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens weist jedoch erhebliche Datenschutzdefizite auf. Nicht nur, dass bereits der ursprüngliche Regierungsentwurf wesentliche Datenschutzforderungen nicht ausreichend aufgriff, hat die Ausschussberatung im Bundestag darüber hinaus zu einer weiteren deutlichen Verschlechterung geführt.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher in ihrer Entschließung "Melderecht datenschutzkonform gestalten!" den Bundesrat aufgefordert, dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens nicht zuzustimmen, damit im Vermittlungsverfahren die Datenschutzdefizite des Bundesmeldegesetzes beseitigt werden können.

"Melderegisterdaten sind zwangsweise erhobene Daten, die in erster Linie der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung dienen. Auch einfachen Melderegisterauskünften an private Dritte muss der Meldepflichtige daher grundsätzlich widersprechen können. Derartige Auskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels dürfen darüber hinaus nur dann erteilt werden, wenn der Meldepflichtige hierin eingewilligt hat", so der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri.

Diese und andere zentrale Datenschutzforderungen hinsichtlich des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in ihrer Entschließung zusammengefasst und den Bundesrat zu deren Berücksichtigung aufgefordert.

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten