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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


17.09.2012

Jetzt im Handformat: Datenschutz bei der Polizei

Eine neue Broschüre informiert über das Thema Datenschutz bei der Polizei. Sie vermittelt einen Einblick in das polizeiliche Aufgabenspektrum und behandelt dabei die wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen.

Die Polizei erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags etliche Daten mit Personenbezug. Dabei tauchen viele Fragen datenschutzrechtlicher Natur auf. Einige von ihnen lauten:

Auf welche Dateien darf die Polizei zugreifen? Wann und wie lange darf sie personenbezogene Daten speichern? Wie erfahre ich, ob und welche Daten die Polizei über mich gespeichert hat? Darf mir die Auskunft verweigert werden? Bei wem kann ich die Löschung gespeicherter Daten beantragen? Darf ich als friedlicher Demonstrationsteilnehmer von der Polizei mit Videokameras aufgenommen werden? Wie ist die Einsichtnahme in strafrechtliche Ermittlungsakten geregelt?

Solche und ähnliche für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Fragen erreichen immer wieder den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die neu veröffentlichte Broschüre "Datenschutz bei der Polizei" greift sie auf und liefert die Antworten. Dabei begleitet sie einen Leser fiktiver Zeitungsartikel durch verschiedene Bereiche der polizeilichen Arbeit und erläutert die dort geltenden Datenschutzvorgaben.

"Mit dieser handlichen Broschüre möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Polizei anhand der hier angeführten praxisnahen Beispielsituationen anschaulich und umfassend informieren", so beschreibt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri das Ziel der Veröffentlichung dieses Bandes.

Dank der freundlichen Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Broschüre bei bayerischen Gerichten und Polizeidienststellen ausliegen.

Darüber hinaus kann sie in Papierform kostenfrei bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz angefordert oder ab heute von der Homepage www.datenschutz-bayern.de heruntergeladen werden.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten