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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


07.11.2013

Facebook & Co

Prüfung der Internetauftritte von 5592 bayerischen Behörden zu Social Plugins erfolgreich abgeschlossen: Datenschutzverstöße sind abgestellt

Die Prüfung von 5592 Webseiten bayerischer Behörden hat sich gelohnt. Auch wenn der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Stelle erst beanstanden und zudem die Aufsichtsbehörde einschalten musste: Nun hat auch diese Stelle reagiert und bindet keine Social Plugins mehr unzulässig direkt ein.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hatte im April dieses Jahres 5592 Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen geprüft. 66 Stellen, die Social Plugins in ihren Internetauftritt unzulässig direkt eingebunden hatten, wurden zunächst aufgefordert, dies zu unterlassen.

Denn andernfalls erhält beispielsweise Facebook unzulässig Daten der Besucher der Behördenwebseite. Dies erfolgt dann ohne gesetzliche Grundlage und ohne Möglichkeit von Seitenbesuchern, dies vor dem Seitenaufruf zu erkennen.

Bei der Nachprüfung der 66 auffälligen Webseiten hatte sich lediglich eine verantwortliche Stelle uneinsichtig gezeigt. Doch nach einer Beanstandung sowie der Einschaltung der Aufsichtsbehörde konnte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auch bei dieser Stelle die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durchsetzen.

Dr. Thomas Petri: "Ich freue mich über den erfolgreichen Abschluss meiner Prüfung. Alle von mir angeschriebenen Stellen haben nunmehr Social Plugins entweder ganz aus ihrem Internetauftritt entfernt oder sie verwenden zumindest die 2-Klick-Lösung. Auch zukünftig werde ich die Einbindung von Social Plugins zumindest stichprobenartig kontrollieren. Die Nutzung sozialer Netzwerke durch bayerische öffentliche Stellen wird mich außerdem - über das Thema Social Plugins hinaus - weiter beschäftigen. Ein entscheidender Schritt für alle Beteiligten wäre es, wenn insbesondere die großen US-amerikanischen Anbieter sozialer Netzwerke ihre Angebote endlich so ausgestalten, dass sie die Maßstäbe des deutschen und europäischen Datenschutzrechts einhalten."

Weitere Informationen zur Einbindung von Social Plugins finden Sie auf www.datenschutz-bayern.de:

Dr. Thomas Petri