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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


19.02.2015

Vorsicht beim Outsourcing – Entsorgung von Patientenakten außerhalb des Krankenhauses ist regelmäßig unzulässig!

Letzte Woche hat ein Passant hunderte Röntgenbilder aus einem bayerischen Krankenhaus auf der Straße gefunden. Diese enthielten sowohl die Namen als auch die Geburtsdaten der Patienten. Eine externe Firma sollte die Röntgenbilder im Auftrag des Krankenhauses vernichten. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls eine Prüfung eingeleitet.

Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung weist Dr. Thomas Petri auf die Rechtslage hin: "Das Bayerische Krankenhausgesetz sieht besonders strenge Regelungen vor, um das Patientengeheimnis zu schützen. Bei der Verarbeitung von Patientendaten darf sich ein Krankenhaus regelmäßig nicht anderer Stellen außerhalb des Krankenhauses bedienen. Das betrifft auch die Vernichtung bzw. Entsorgung von Patientendaten. Entsorgungsaufträge an Dritte sind damit im Regelfall tabu. Ein solches Outsourcing kann auch gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) verstoßen.

Dieser Vorfall zeigt wieder einmal die Brisanz des Einsatzes externer Dienstleister im Krankenhausbereich. Deshalb werde ich in diesem Jahr verstärkt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften beim Outsourcing in den bayerischen öffentlichen Krankenhäusern auch vor Ort kontrollieren."

Dr. Thomas Petri