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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


11.06.2015

Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Vorratsdatenspeicherung

Gegen den Gesetzesentwurf zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken

In einer gemeinsamen Entschließung weisen die Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder darauf hin, dass es fraglich ist, ob der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen genügt.

Der Text der Entschließung kann im Internetangebot des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz https://www.datenschutz-bayern.de/ im Bereich "Konferenzen" heruntergeladen werden.

Dr. Thomas Petri