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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


24.02.2017

Geplantes Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen schießt über das Ziel hinaus - Freiheitsrechte von "Normalbürgern" sind gefährdet

Aufgrund der islamistischen Anschläge in Deutschland im letzten Jahr hat der Ministerrat am 21.02.2017 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen (abrufbar unter: https://www.innenministerium.bayern.de/ser/gesetzentwuerfe (externer Link)) auf den Weg zu bringen.

Zu diesem Gesetzentwurf, der u.a. auch Regelungen zur Einführung einer elektronischen "Fußfessel" enthält, habe ich mich gegenüber der Bayerischen Staatsregierung kritisch geäußert.

Große Sorge bereitet mir, dass der Gesetzesentwurf eine erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen bei polizeilichen Standardmaßnahmen wie etwa der Identitätsfeststellung oder der Durchsuchung einer Person vorsieht. Dies birgt die Gefahr, dass das geplante Gesetz, das eigentlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, am Ende in erster Linie in die Freiheitsrechte der "Normalbürger" eingreift und damit über das Ziel hinaus schießt.

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.