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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 20.02.2018

Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen

Die Landtagswahl und die Bezirkswahlen werden am 14. Oktober 2018 stattfinden. Vor Wahlen häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz weist daher darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu Wahlwerbezwecken nicht wünschen, einer solchen Weitergabe gegenüber der Meldehörde widersprechen können. Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an die Meldestelle ihrer Gemeinde wenden. Der Widerspruch wirkt grundsätzlich unbefristet; er kann jederzeit zurückgenommen werden.

Liegt kein Widerspruch vor, darf die Meldebehörde nach § 50 Bundesmeldegesetz Parteien und Wählergruppen in den sechs Monaten vor der Landtagswahl und den Bezirkswahlen Auskunft über Namen und Adressen von Wahlberechtigten erteilen. Die Empfänger dürfen diese Daten nur für die Werbung bei der Wahl verwenden und müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl löschen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz https://www.datenschutz-bayern.de unter "Themen" - "Kommunales".

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.