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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


16.09.2021

"Ich will, dass meine Daten verarbeitet werden!"

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Orientierungshilfe zur Einwilligung in Datenverarbeitungen bayerischer öffentlicher Stellen

Ein Verantwortlicher darf personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn ihm dafür eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Mit einer Einwilligung kann auch die Person, um deren Daten es geht, eine solche Rechtsgrundlage schaffen. Die Situation ist aus dem Alltag bekannt: Auf Webseiten begehren Cookie-Banner Einwilligungen, Online-Shops lassen sich Einwilligungen für die Einbindung von Zahlungsdiensten erteilen - oder auch Gemeinden für Veröffentlichungen über Vereinsfeiern in örtlichen Mitteilungsblättern.

Die Einwilligung ist zuvorderst ein Instrument der Selbstbestimmung - die oder der Einzelne weiß schließlich selbst am besten, was mit ihren oder seinen Daten geschehen soll. Allerdings ist eine Einwilligung auch schnell unterschrieben oder angeklickt. Aus Sicht des Datenschutzrechts muss stets die Freiwilligkeit gewahrt bleiben, und zwar auf Grundlage ausreichender Information. Was Verantwortliche im öffentlichen Sektor bei der Einholung von Einwilligungen zu beachten haben, was die Wirksamkeit einer solchen Erklärung voraussetzt und wann sie bei Datenverarbeitungen durch Behörden überhaupt als Rechtsgrundlage in Betracht kommt, das erläutert der Bayerische Landesbeauftragten für den Datenschutz in einer neuen, umfassenden Orientierungshilfe.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Datenverarbeitungen durch bayerische öffentliche Stellen sind in vielen Fällen detailliert durch Gesetz geregelt. In welchen Fällen eine Einwilligung als ergänzende oder auch als alleinige Rechtsgrundlage in Betracht kommt, ist eine nicht immer leicht zu beantwortende Frage. Meine neue Orientierungshilfe möchte nicht nur den bayerischen Staatsbehörden und Kommunen das nötige datenschutzrechtliche Hintergrundwissen vermitteln, sondern auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, gegenüber öffentlichen Stellen die eigenen Interessen zu wahren."

Die Orientierungshilfe "Die Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung" steht auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018 - Orientierungs- und Praxishilfen - Einwilligung" zum kostenfreien Download bereit.

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.