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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


15.02.2022

Cloud-Dienste im öffentlichen Sektor

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt an gemeinsamer Untersuchung der europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden teil

Die europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben mit einer abgestimmten Untersuchung der Nutzung Cloud-basierter Dienste im öffentlichen Sektor begonnen. Die Maßnahme steht im Kontext eines vom Europäischen Datenschutzausschuss festgelegten Rahmens für die koordinierte Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts.

Insbesondere seit der COVID-19-Pandemie nutzen viele Verantwortliche des öffentlichen Sektors vermehrt Cloud-basierte Dienste. Dabei müssen sie auch Anforderungen des EU-Datenschutzrechts erfüllen. Die europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden möchten insofern durch abgestimmte Leitlinien und Maßnahmen bewährte Verfahren fördern und darauf hinwirken, dass die Verantwortlichen einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten sicherstellen.

Die nun begonnene gemeinsame Untersuchung betrifft über 75 Verantwortliche des öffentlichen Sektors, neben EU-Institutionen nationale Stellen etwa aus den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Steuern, Bildung oder zentrale Dienstleistungen. Bei der Untersuchung geht es nicht nur um allgemeine datenschutzrechtliche Standards. Schwerpunkte bilden insbesondere Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz von Cloud-Diensten, Datenübermittlungen an Drittländer sowie Regelungen im Zusammenhang mit Auftragsverarbeitungen.

Die europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden wollen die Ergebnisse der abgestimmten Untersuchung gemeinsam auswerten, um sodann über mögliche weitere Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen entscheiden zu können. Der Europäische Datenschutzausschuss wird einen Bericht über die aggregierten Ergebnisse dieser Analyse veröffentlichen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit aktiv an der Maßnahme der europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden teil (siehe auch die Pressemitteilung des Europäischen Datenschutzausschuss vom 15. Februar 2022 unter https://edpb.europa.eu/news/news/2022/launch-coordinated-enforcement-use-cloud-public-sector_en (externer Link) ).

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.