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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
03.05.2024
Datenschutz bei erhöhter Datenmobilität
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zum Daten-Governance-Rechtsakt
Nicht nur der Datenschutz, auch der Binnenmarkt für Daten ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Zur Regulierung dieses Binnenmarkts gehört der seit Herbst 2023 geltende Daten-Governance-Rechtsakt, der mit einheitlichen Vorgaben die Datenverfügbarkeit stärken und das Vertrauen in den Datenaustausch erhöhen soll. Das ist ein Datenschutzthema, weil damit neben anderen Informationen auch personenbezogene Daten "in Bewegung geraten".
Das neue Regelwerk ist kein selbsterklärendes Gesetz. Daher hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Orientierungshilfe "Daten-Governance-Rechtsakt" erarbeitet. Das 44-seitige Papier behandelt vorrangig die neuen unionsweit geltenden Mechanismen für die Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen. Es geht insbesondere auf Instrumente für Zugang und Weiterverwendung ein und befasst sich mit den erstmals in dieser Form gesetzlich formulierten Rahmenbedingungen für Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus. Ferner stellt das Papier die Ordnung von Drittlandtransfers nicht personenbezogener Daten vor. Die Bestimmungen des Daten-Governance-Rechtsakts werden dabei stets in ihrem Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung beleuchtet.
Prof. Dr. Thomas Petri: "Ich hoffe, meine neue Orientierungshilfe macht den Daten-Governance-Rechtsakt für Rechtsanwender in Deutschland etwas transparenter und hilft bayerischen öffentlichen Stellen, die Bedeutung für die eigene Praxis einzuschätzen. Das Papier macht deutlich, dass die vom Gesetzgeber beabsichtigte Erhöhung der Datenverfügbarkeit bei personenbezogenen Daten grundsätzlich nur unter Achtung der im Datenschutzrecht etablierten Schutzstandards zu erreichen ist."
Die neue Orientierungshilfe steht seit heute auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" zum kostenfreien Download bereit.
Prof. Dr. Thomas Petri
Hinweis:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.