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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


17.06.2024

Gemeinsam stark?

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zur gemeinsamen Verantwortlichkeit

Digitalisierung und Globalisierung spiegeln sich in einem Bedeutungsgewinn arbeitsteiliger Verarbeitungen. Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Mittel und Zwecke einer Verarbeitung fest, agieren sie in gemeinsamer Verantwortlichkeit. Diese Rechtsfigur ist nicht neu. Allerdings hat die Datenschutz-Grundverordnung sie erstmals spezifisch geregelt und so einen Rahmen für die Beziehungen der Beteiligten gesetzt. In der Praxis sind noch immer "Berührungsängste" zu beobachten - sowie mitunter zwanghaft wirkende Versuche, auf die altbekannte Auftrags(daten)verarbeitung auszuweichen.

In gemeinsamer Verantwortlichkeit können mit etwas Hintergrundwissen ganz unterschiedliche Verarbeitungssituationen adäquat gestaltet werden. Das ist nicht nur für die Beteiligten vorteilhaft, sondern auch für betroffene Personen. Das nötige Know-how vermittelt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer neuen Orientierungshilfe "Gemeinsame Verantwortlichkeit". Das 71-seitige Papier behandelt vorrangig Voraussetzungen und Rechtsfolgen der gemeinsamen Verantwortlichkeit, gibt aber auch ausführliche Hinweise zur Abgrenzung von anderen in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Rollen sowie zur Gestaltung einschlägiger Vereinbarungen.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Die gemeinsame Verantwortlichkeit bildet neben der Auftragsverarbeitung die zweite Grundform der Kooperation bei Datenumgängen. Es ist an der Zeit, die Gestaltung gemeinsamer Verantwortlichkeit nicht mehr als Abenteuer, sondern als Normalfall zu erleben. Meine neue Orientierungshilfe konsolidiert die in sechs Jahren Datenschutz-Grundverordnung gewonnenen Erkenntnisse mit dem Ziel, die Handlungssicherheit für bayerische öffentliche Stellen auch insofern zu erhöhen."

Die Orientierungshilfe "Gemeinsame Verantwortlichkeit" steht seit heute auf der Internetpräsenz https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" zum kostenfreien Download bereit.

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.