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des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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12.03.2001
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnt anlasslose DNA-Analyse aller Männer als verfassungswidrig ab.
Die Konferenz hat am 12. März 01 einstimmig nachstehende Entschließung verabschiedet:
"Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist entschieden den Vorschlag zurück, den "genetischen Fingerabdruck" aller Männer zu erheben und rein vorsorglich zu speichern. Die Erhebung personenbezogener Daten ist auch im Rahmen der Strafverfolgung an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Eine Datenerhebung auf Vorrat, die die Hälfte der Bevölkerung als potentielle Straftäter behandelt, ist verfassungsrechtlich unzulässig. Darüber hinaus erscheint der erwartete Abschreckungseffekt äußerst fragwürdig."
München, den 13.03.2001
Reinhard Vetter
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