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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 18.09.2023

Recht & Normen

Allgemeines

Die für bayerische öffentliche Stellen maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften finden sich nicht nur im Bayerischen Datenschutzgesetz und in der Datenschutz-Grundverordnung, sondern verstreut über viele Gesetze des Unionsrechts, des Bundesrechts wie auch des Landesrechts. Vorschriften, die ausdrücklich datenschutzrechtliche Fragen regeln - etwa eine Erhebung, Speicherung oder Übermittlung personenbezogener Daten - stehen Bestimmungen gegenüber, die ihren datenschutzrechtlichen Gehalt erst auf den zweiten Blick erkennen lassen. Dazu zählen etwa Regelungen hinsichtlich der Frage, wie umfangreich eine Behörde einen Sachverhalt aufzuklären hat.

Sie finden nachstehend zunächst die Links zu drei Portalen, mit welchen Vorschriften leicht aufzufinden sind. Ich verwende in meinen Veröffentlichungen wie auch in meinen Schreiben die amtlichen Titel der in Bezug genommenen Gesetze. Das dient auch dem Zweck, in den drei Portalen die Nutzung der Suchfunktion zu erleichtern.

Ausgewählte Vorschriften

Vorschriften, die in meiner Praxis häufig anzuwenden sind, können Sie außerdem bequem über die folgende Linkliste erreichen, die direkt in die einschlägigen Datenbanken weiterleitet. Bitte beachten Sie jeweils die oben verlinkten Nutzungs- und Datenschutzhinweise.

Allgemeines Datenschutzrecht

Unionsrecht

Verfassungsrecht

Verwaltungsverfahrens- und E-Government-Recht

Sicherheitsrecht

Registerrecht

Melderegister

Personenstandsregister

Fahrerlaubnis- und Fahrzeugregister

Grundbuch und Liegenschaftskataster

Gewerberegister

Sozialrecht

Gesundheitsrecht

Schul- und Hochschulrecht

Archivrecht

Statistikrecht

Recht des öffentlichen Dienstes

Kommunalrecht

Steuer- und Kommunalabgabenrecht

Recht der Medien und der Telekommunikation