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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


20.12.2002

 

           Datenschutzbeauftragte geben eGovernment Schubkraft

 

In meinem 20. Tätigkeitsbericht, den ich am 12.12.2002 vorgestellt habe, bin ich auf technisch-organisatorische Fragestellungen des eGovernment (Abschnitt 17.1.2) und auf die Zusammenarbeit der Datenschutzbeauftragten (Abschnitt 2.2) eingegangen.

Nun haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Arbeitsgruppe, die unter Leitung meines Niedersächsischen Kollegen stand und an der ich auch mitgearbeitet habe, Empfehlungen für eine datenschutzgerechte und bürgerfreundliche Verwaltung formuliert und als Broschüre "Datenschutzgerechtes eGovernment" veröffentlicht.

Die Broschüre "Datenschutzgerechtes eGovernment" will dazu beitragen, dass bei der Entwicklung moderner elektronischer Anwendungen in der Verwaltung auch die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Blick bleiben und so datenschutzfreundliche Lösungen erarbeitet werden. Sie gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen, wie diese Anforderungen in praxisgerechte Verfahren umgesetzt werden können.

Die Handreichung wendet sich an alle, die in den Verwaltungen mit eGovernment-Anwendungen aktuell oder künftig arbeiten, an Wirtschaftunternehmen und an die vielen anderen "Kunden" der Verwaltung. Für Bürgerinnen und Bürger sind diejenigen Hinweise und Empfehlungen besonders wichtig, die sich auf Instrumente zum Selbstdatenschutz beziehen. Nur dann, wenn alle Nutzerinnen und Nutzer Gewissheit erhalten, dass ihre Kommunikation mit der Verwaltung sicher und vertraulich ist und dass dabei ihre personenbezogenen Daten umfassend geschützt sind, wird auch die notwendige Akzeptanz für eGovernment-Anwendungen zu erreichen sein. Hierzu wollen die Datenschutzbeauftragten ihren Beitrag leisten.

Die Handreichung ist als Broschüre gedruckt worden und wird gegenwärtig an alle öffentlichen Stellen in der Bundesrepublik verteilt. Der Text ist unter http://www.lfd.niedersachsen.de/functions/downloadObject/0,,c1358174_s20,00.pdf und http://www.datenschutz.de (externer Link) abrufbar. Die Broschüre ist auch über meine Geschäftsstelle beziehbar.

 

München, den 20.12.2002

 

Reinhard Vetter

 


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de