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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.03.2018

Meldung des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 7 DSGVO)

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Mit diesem Formular können die bayerischen öffentlichen - insbesondere staatlichen und kommunalen - Stellen (siehe Art. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz 2018 - BayDSG 2018) ihrer Mitteilungspflicht nach Art. 37 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Landesbeauftragter) nachkommen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Mitteilung nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO hat an die zuständige Aufsichtsbehörde zu erfolgen. Der Landesbeauftragte ist zuständige Aufsichtsbehörde nur für bayerische öffentliche Stellen im Sinne des Art. 1 BayDSG 2018.

    Bei Eingang der Meldung nimmt der Landesbeauftragte keine Zuständigkeitsprüfung vor. Die meldepflichtige Stelle hat somit eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Mitteilung der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde zugeht.

  • Sie erhalten bezüglich Ihrer Meldung keine Eingangsbestätigung.

    Nutzen Sie daher die Möglichkeit, die gemeldeten Daten auszudrucken.

Mitteilende öffentliche Stelle

Meldung durch kommunale Behörden

Bitte veröffentlichen Sie die Informationen über den Datenschutzbeauftragten Ihrer Behörde im BayernPortal http://www.freistaat.bayern.

Die Erfassung und Änderung der Informationen des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss über das Redaktionssystem für Verwaltungsinformationen in Bayern durch den Redakteur/die Redakteurin Ihrer Behörde erfolgen. Bitte beauftragen Sie die Person in Ihrer Behörde, die Zugang zum Redaktionssystem hat, den behördlichen Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner aufzunehmen und die Kontaktdaten zu pflegen. Eine Anleitung hierfür steht im Redaktionssystem unter "Weiterführende Informationen" - "Benutzerhandbücher und Anleitungen" zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie den behördlichen Datenschutzbeauftragten auch noch hier melden.

Meldung für nicht-öffentliche Stellen

Für bayerische nicht-öffentliche Stellen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) (externer Link) die zuständige Aufsichtsbehörde.

Bitte melden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten über das Formular des LDA: https://lda.dsb-meldung.de/ (externer Link).

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Ihr Name

Angaben zum behördlichen Datenschutzbeauftragten

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Firma / Arbeitgeber

Straße & Hausnummer

Postleitzahl und Ort

E-Mail-Adresse

Telefonnummer

Dieses Formular verschlüsselt die Daten zusätzlich zur Transportverschlüsselung ("https") mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ("PGP"). Die Daten werden dabei bereits im Browser verschlüsselt und dann erst direkt beim Bayerischen Landesbeauftragten wieder entschlüsselt.

Es wurden noch keine Daten übermittelt.

Vielen Dank für Ihre Meldung!

Für Meldungen über dieses Formular erhalten Sie keine weitere Bestätigung. Sollten Sie einen Fehler in den von Ihnen gemeldeten Daten entdecken, melden Sie bitte einfach den kompletten Datensatz erneut.

Bitte drucken Sie bei Bedarf diese Seite aus.

Erstmeldung

Änderungsmeldung

Mitteilende Behörde




E-Mail:

Gemeldet wurde von:

Gemeldete Daten

Als behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) wurde am gemeldet:

Kontaktdaten:


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Tel.:

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