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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.03.2018
Meldung des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 7 DSGVO)
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Mit diesem Formular können die bayerischen öffentlichen - insbesondere staatlichen und kommunalen - Stellen (siehe Art. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz 2018 - BayDSG 2018) ihrer Mitteilungspflicht nach Art. 37 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Landesbeauftragter) nachkommen.
Bitte beachten Sie:
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Die Mitteilung nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO hat an die zuständige Aufsichtsbehörde zu erfolgen. Der Landesbeauftragte ist zuständige Aufsichtsbehörde nur für bayerische öffentliche Stellen im Sinne des Art. 1 BayDSG 2018.
Bei Eingang der Meldung nimmt der Landesbeauftragte keine Zuständigkeitsprüfung vor. Die meldepflichtige Stelle hat somit eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Mitteilung der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde zugeht.
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Sie erhalten bezüglich Ihrer Meldung keine Eingangsbestätigung.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, die gemeldeten Daten auszudrucken.
Mitteilende öffentliche Stelle
Meldung durch kommunale Behörden
Bitte veröffentlichen Sie die Informationen über den Datenschutzbeauftragten Ihrer Behörde im BayernPortal http://www.freistaat.bayern.
Die Erfassung und Änderung der Informationen des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss über das Redaktionssystem für Verwaltungsinformationen in Bayern durch den Redakteur/die Redakteurin Ihrer Behörde erfolgen. Bitte beauftragen Sie die Person in Ihrer Behörde, die Zugang zum Redaktionssystem hat, den behördlichen Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner aufzunehmen und die Kontaktdaten zu pflegen. Eine Anleitung hierfür steht im Redaktionssystem unter "Weiterführende Informationen" - "Benutzerhandbücher und Anleitungen" zur Verfügung.
Zusätzlich können Sie den behördlichen Datenschutzbeauftragten auch noch hier melden.
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Für Meldungen über dieses Formular erhalten Sie keine weitere Bestätigung. Sollten Sie einen Fehler in den von Ihnen gemeldeten Daten entdecken, melden Sie bitte einfach den kompletten Datensatz erneut.
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Erstmeldung
Änderungsmeldung
Mitteilende Behörde
E-Mail:
Gemeldet wurde von:
Gemeldete Daten
Als behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) wurde am gemeldet:
Kontaktdaten:
E-Mail:
Tel.: