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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.12.2009
18. Verkehrswesen - Anbindung der Fahrerlaubnisbehörden an das Kraftfahrt-Bundesamt
Seit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Jahre 1998 befindet sich das Zentrale Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt im Aufbau. Die in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern bei den Fahrerlaubnisbehörden dezentral gespeicherten Eintragungen über erteilte Fahrerlaubnisse sollen zukünftig ausschließlich im Zentralen Fahrerlaubnisregister elektronisch gespeichert werden. Nach § 65 Abs. 10 StVG darf ein örtliches Fahrerlaubnisregister u.a. nicht mehr geführt werden, sobald sein Datenbestand mit den in § 50 Abs. 1 StVG genannten Daten in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommen worden ist und die Daten von der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde im automatisierten Verfahren abgerufen werden können.
Aus der Schaffung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt, der ausschließlich zentralen elektronischen Speicherung der Fahrerlaubnisinhaberdaten und einer verändernden Zugriffsberechtigung aller Fahrerlaubnisbehörden auf die beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten ergeben sich datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Anforderungen, die derzeit nicht ausreichend gesetzlich geregelt sind. So besteht z.B. ein Regelungsbedarf hinsichtlich
- der Anforderungen an den Online-Dialogbetrieb (lesender und schreibender Zugriff der Erlaubnisbehörden),
- der Beweissicherheit einzelner Verfahrensschritte auch über lange Zeit und
- der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit.
Angesichts des Umfangs der personenbezogenen Daten, die zukünftig ausschließlich zentral und mit Schreibbefugnis für alle Fahrerlaubnisbehörden verarbeitet werden sollten, ist die Rechtsverbindlichkeit dieser Informationen sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden dauerhaft sicherzustellen.
Die Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder beschäftigen sich seit geraumer Zeit in ihrem Arbeitskreis Verkehr mit der Konzeption der Online-Anbindung der Fahrerlaubnisbehörden an das Kraftfahrt-Bundesamt. Sie haben Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung an die tatsächlichen und zukünftig angestrebten Verhältnisse erarbeitet und diese Vorschläge dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung sowie den zuständigen Landesministerien übermittelt.