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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 26.10.2007

Änderung der Protokollierung auf www.datenschutz-bayern.de

Bisher wurde beim Besuch auf www.datenschutz-bayern.de auf Grund von zurückliegenden Sicherheitsvorfällen die IP der Besucher für einen Zeitraum von drei Monaten gespeichert. Diese Protokolldaten wurden zweckgebunden lediglich im Bedarfsfall für die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit verwendet.

Da der letzte Sicherheitsvorfall bereits lange Zeit zurückliegt und im Hinblick auf das Urteil des Amtsgerichts Mitte Berlin vom 06.09.2007 mit Az. 23 S 3/07 gegen das Bundesjustizministerium, wonach das Speichern von IP Adressen grundsätzlich gegen § 15 Telemediengesetz (TMG) verstoße, findet ab sofort keinerlei Protokollierung beim Besuch von www.datenschutz-bayern.de mehr statt.

Wir weisen alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Bayern darauf hin, oben genanntes Urteil bei eigenen Internetauftritten zu berücksichtigen.