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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.03.2001

Die Pflicht zum Führen eines Anlagenverzeichnisses ist aufgrund des Gesetzes vom 25. Oktober 2000 zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 23.07.1993 ab dem 01.03.2001 entfallen.