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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 28.06.2021

Aktuelle Kurz-Information 33: Befreiung von der Maskenpflicht an bayerischen öffentlichen Schulen

Die Aktuelle Kurz-Information 33 "Befreiung von der Maskenpflicht an bayerischen öffentlichen Schulen" wurde durch die Gemeinsame Aktuelle Kurz-Information 1 "Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen" ersetzt.