≡ Sitemap

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 08.11.2012

84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 7./8. November 2012 in Frankfurt (Oder)

Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und die GEZ rechtskonform gestalten

Die Meldebehörden sind verpflichtet, regelmäßig Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu übermitteln. Die zu übermittelnden Daten beinhalten u. a. Angaben über die Religionszugehörigkeit, aber auch Meldedaten, für die eine Auskunfts- und Übermittlungssperre (beispielsweise wegen Gefahr für Leib und Leben oder einer Inkognito-Adoption) im Meldedatensatz eingetragen ist. Sie sind daher besonders schutzbedürftig.

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit Meldedaten tragen allein die Meldebehörden. Eine Übermittlung in elektronischer Form ist nur dann zulässig, wenn die Identitäten von Absender und Empfänger zweifelsfrei feststehen und wenn die Daten vor dem Transport verschlüsselt werden. Diese Anforderungen werden jedoch häufig missachtet.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern, für die elektronische Übertragung von Meldedaten elektronische Signaturen und geeignete Verschlüsselungsverfahren mit öffentlichen Schlüsseln zu verwenden, die der jeweils aktuellen Richtlinie des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik entnommen sind. Durch Zertifizierung oder Beglaubigung der eingesetzten Schlüssel lassen sich auch bei der Nutzung öffentlicher Netze Absender und Empfänger eindeutig und zuverlässig identifizieren.

Mit dem Online Services Computer Interface (OSCI) steht eine bewährte Infrastruktur für E-Government-Anwendungen zur Verfügung. Die Meldeämter setzen das Verfahren entsprechend der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung u. a. für den Datenabgleich zwischen Meldebehörden verschiedener Länder ein. Wird ein auch nach heutigem Kenntnisstand sicheres Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, ist die OSCI-Infrastruktur geeignet, die Sicherheit der Meldedatenübertragung auch an GEZ und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zu gewährleisten. Wie jedes kryptographische Verfahren ist auch das Verfahren OSCI-Transport regelmäßig einer Revision zu unterziehen und weiter zu entwickeln.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfiehlt dem Bundesministerium des Innern, die Verwendung von OSCI-Transport für die Übermittlungen an GEZ und die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften vorzuschreiben und fordert die Kommunen und die Innenressorts der Länder auf, unverzüglich die gesetzlichen Vorgaben bei Datenübermittlungen an die GEZ und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften umzusetzen.