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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 17./18.04.1997
Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union
Die DSB-Konferenz ist gemeinsam der Überzeugung, daß hinsichtlich nicht Verdächtiger und hinsichtlich nicht kriminalitätsbezogener Daten die Forderung des Europäischen Parlaments vom 17.09.1996 zu den Dateien von Europol unterstützt werden soll.
Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zur Achtung der Menschenrechte gefordert, "alle Informationen persönlichen Charakters, wie Angaben zur Religionszugehörigkeit, zu philosophischen oder religiösen Überzeugungen, Rasse, Gesundheit und sexuellen Gewohnheiten, von der Erfassung in Datenbanken von EUROPOL auszuschließen."
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