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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 15.06.2010

FAQ - Sozialdatenschutz - Auskunft über Namen von Behördeninformanten

Darf mir eine Sozialbehörde den Namen eines "Melders" mitteilen, der der Behörde Informationen über mich gegeben hat?
Nach der Rechtsprechung kommt dies nur dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass der Behördeninformant wider besseres Wissen und in der vorgefassten Absicht, den Ruf des Betroffenen zu schädigen, gehandelt hat oder der Behörde leichtfertig falsche Informationen übermittelt haben könnte.

Näheres hierzu, insbesondere im Hinblick auf Jugendämter und dort zu beachtende Spezialvorschriften, kann meinem 23. Tätigkeitsbericht unter Nr. 17.8 entnommen werden.