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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 21.07.2014

FAQ - Sozialwesen - Datenerhebung von Krankenkassen

Darf meine Krankenkasse medizinische Daten von mir erheben?
Die Krankenkasse ist befugt, diejenigen Daten zu erheben, die zur Gewährung von Leistungen erforderlich sind. Bei sensiblen medizinischen Daten besteht jedoch eine Sondersituation: Diese darf grundsätzlich lediglich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Kenntnis nehmen. Zwar ist die Krankenkasse befugt, auch diese Daten für den MDK zu erheben. Dies darf allerdings nur im verschlossenen Umschlag erfolgen mit der Aufschrift "Nur vom MDK zu öffnen".