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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 15.06.2010

FAQ - Sozialdatenschutz - Überweisung der Miete durch ein Jobcenter an den Vermieter

Darf ein Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen?
Es kommt darauf an. Dies ist nur zulässig, wenn dies zur Aufgabenerfüllung des Jobcenters erforderlich ist oder der Betroffene einwilligt.

Näheres hierzu kann meinem 23. Tätigkeitsbericht unter Nr. 17.6.1 (am Ende) entnommen werden.