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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


13.07.2009

Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen

Vor Wahlen häufen sich die Beschwerden von Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele Bürger sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri weist anlässlich der Bundestagswahl am 27. September 2009 deshalb darauf hin, dass Bürger, die eine Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu Wahlwerbezwecken nicht wollen, der Weitergabe widersprechen können. Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Meldeamt wenden.

Nach dem Bayerischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen maßgebend ist, es sei denn, der Bürger hat dieser Weitergabe seiner Daten widersprochen.

München, 13.07.2009

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten