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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
26.02.2010
Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 2. März 2010 sein Urteil zur "Vorratsdatenspeicherung".
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, steht für Presseanfragen dazu am
Dienstag, 2. März 2010, zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr,
in den Diensträumen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin
zur Verfügung.
Um Anmeldung unter der Rufnummer 0228 997799-912 bis Montag, 1. März 2010, 15:00 Uhr, wird gebeten.
München, 26.02.2010
Dr. Thomas Petri
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten