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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


01.06.2010

Änderungen zum Versammlungsrecht in Kraft getreten

Am 1. Juni 2010 treten wesentliche datenschutzrechtliche Änderungen des Bayerischen Versammlungsgesetzes in Kraft. Der bayerische Gesetzgeber reagiert damit auf eine Eilentscheidung, in der das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 vor allem die sehr weit gehenden polizeilichen Befugnisse zu Anfertigung und Speicherung sog. Übersichtsaufnahmen und -aufzeichnungen beschränkt hat. Die Gesetzesänderung verbietet es der Polizei nunmehr, regelmäßig Übersichtsaufnahmen von Versammlungen anzufertigen. Versammlungsteilnehmer müssen mit Übersichtsaufnahmen in Zukunft nur noch rechnen, wenn sie wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind. Darüber hinaus dürfen sog. Übersichtsaufzeichnungen nicht mehr anlasslos und zeitlich unbegrenzt gespeichert werden.

Die vom Gericht bestätigten und nun Gesetz gewordenen Einschränkungen hatte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in Anbetracht der negativen Erfahrungen mit der Praxis polizeilicher Übersichtsaufzeichnungen bereits bei der Schaffung des Bayerischen Versammlungsgesetzes 2008 gegenüber dem Innenministerium gefordert (vgl. auch Pressemitteilung von 6. Mai 2008).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, bewertete die Änderungen heute wie folgt:

"Trotz wesentlicher datenschutzrechtlicher Verbesserungen ist es nach wie vor unbefriedigend, dass Versammlungsteilnehmer nicht erkennen können, ob sie einzeln oder im Rahmen von Übersichtsaufnahmen polizeilich gefilmt werden. Dies können die Betroffenen kaum in Erfahrung bringen. Allenfalls können sie von ihrem allgemeinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch Gebrauch machen. Damit können sie allerdings nur erfahren, ob die Polizei ihre Teilnahme an einer Versammlung in Akten und in polizeilichen Dateien gespeichert hat.

Ich werde deshalb die Einhaltung der zum Schutz der Versammlungsteilnehmer geschaffenen Einschränkungen in der Praxis sorgfältig überprüfen."

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gibt den Bürgerinnen und Bürgern in einem Informationsblatt einen kurzen Überblick über die ab 1. Juni 2010 geltenden datenschutzrechtlich relevanten Änderungen im Bayerischen Versammlungsgesetz. Das Informationsblatt kann unter http://www.datenschutz-bayern.de/1/Informationsblatt_Versammlungsgesetz.html" (PDF-Version) heruntergeladen werden.

München, 01.06.2010

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten