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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


08.02.2012

Schuldnerverzeichnis im Internet

Bundesjustizministerium plant gläsernen Schuldturm im Netz
Datenschutz besser beachten - bei der geplanten Internetabfrage aus dem Schuldnerverzeichnis sind Änderungen nötig

"Warum habe ich diese Wohnung nur nicht bekommen? Wie kommen die darauf, dass ich verschuldet bin?"

Solche und ähnliche Fragen könnten sich bald immer mehr Menschen in Bayern stellen. Vielleicht auch nur, weil sie namensgleich mit einer anderen Person sind. Vom geplanten elektronischen Schuldnerverzeichnis werden jedenfalls eine Vielzahl von Bürgern betroffen sein.

Wenn die gegenwärtigen Planungen des Bundesjustizministeriums Wirklichkeit werden, ermöglicht das künftige Online-Schuldnerportal auch die Einsicht zu Angaben über Schuldner, deren Kenntnis die anfragende Person gar nicht benötigt. Das Portal gefährdet dann auch die wirtschaftliche Reputation von Personen, die namensgleich mit im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Schuldnern sind. Letztlich könnte man etwa über die Eingabe eines Nachnamens und des dann für ganz Bayern zuständigen Vollstreckungsgerichts eine Ergebnisliste zu diesen beiden Kriterien erhalten.

Es ist daher notwendig, durch eine entsprechende Gestaltung der Suchkriterien sicherzustellen, dass möglichst nur der tatsächlich gesuchte Schuldner angezeigt wird. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern deshalb in einer Entschließung das Bundesjustizministerium auf, für einen besseren Datenschutz bei der geplanten Internetabfrage aus dem Schuldnerverzeichnis Sorge zu tragen.

Die Entschließung finden Sie hier.

I.V.

Anton Stammel

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten