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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


05.06.2019

Meldung von "Datenpannen" bei bayerischen Behörden

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht eine neue Orientierungshilfe "Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen".

Seit der Datenschutzreform 2018 ist nun ein Jahr vergangen. Zu den Neuerungen zählen eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen sowie eine Benachrichtigungspflicht gegenüber betroffenen Personen, die in besonders gravierenden Fällen eingreift. Auch die bayerischen öffentlichen Stellen des staatlichen wie des nichtstaatlichen, insbesondere des kommunalen Bereichs treffen diese Pflichten.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Durch die zahlreich bei mir eingehenden Meldungen von 'Datenpannen' entsteht ein Lagebild 'Datensicherheit in Bayern', das eine zielführende präventive Datenschutzarbeit ermöglicht. Die Meldungen veranlassen mich regelmäßig zu Empfehlungen gegenüber den meldenden öffentlichen Stellen. Das Niveau im Bereich der Datensicherheit wird so kontinuierlich verbessert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten bei einer verpflichtenden Benachrichtigung zudem Informationen, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können."

Auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Orientierungshilfe "Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen" veröffentlicht, die zahlreiche Zweifelsfragen aufgreift und die einschlägigen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des bayerischen Landesrechts für die bayerische Verwaltungspraxis umfassend erläutert. Dabei macht die Orientierungshilfe deutlich, dass nicht jeder Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, sondern nur eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten die Melde- und gegebenenfalls die Benachrichtigungspflicht auslöst. Sie gibt ratsuchenden öffentlichen Stellen weiterhin Empfehlungen für eine vereinfachte Risikoanalyse sowie für die Nutzung des mit Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung eingeführten Online-Meldeformulars.

Die neue Orientierungshilfe ist seit heute auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" zum kostenfreien Abruf bereitgestellt.

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.